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Externes Laden:
Ladung mit einem ungeeigneten Ladegerät, das z.B. nach Erreichen der
Ladespannung von 14,1–14,4 V abschaltet, führt zur starken Sulfatation
der Batterieplatten und somit zum Verhungern der Batterie.
Die richtige Ladetechnik:
Kennlinie IU oder IUoU1, d.h. I-Phase mit mindestens 1/10 der Batteriekapazität als Ladestrom (z.B. 8 A bei G 80). Nach Erreichen
der Ladespannung von 14,1–14,4 V erfolgt die Umschaltung auf die
U-Phase (Hauptladephase) von 14,1–14,4 V. Die gesamte
Ladezeit muss mindestens 12 Stunden betragen, auch wenn die Batterie nur
wenig entladen worden ist. Danach kann das Ladegerät abgeschaltet
werden (=IU-Kennlinie) oder auf Erhaltungsladen umschalten (IUoU1).
Die o.g. Spannungen gelten für ein 12 V-Bordnetz. Bei einem 24 V-Bordnetz
verdoppeln sich die Angaben.

Die jeweils angegebenen Spannungswerte sind Sollwerte für die Spannung
am Batteriepol.
| |  | Zulässige Ladespannung |
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 |  | Lichtmaschinen mit Regler
- 14,1 bis 14,4 V bei 12 V
- 28,2 bis 28,8 V bei 24 V
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 |  | Ladegeräte (entsprechend oben genannten Daten)
- 14,1 bis 14,4 V bei 12 V
- 28,2 bis 28,8 V bei 24 V
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 |  | Solarpanels (mit den entsprechenden Spannungsreglern)
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 |  | Wind- oder Wellengeneratoren (mit den entsprechenden Spannungsreglern)
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